Kirchenpfleger

Dr. Hartmut Rumpf

Kirchenpfleger

Der Kirchenpfleger achtet darauf, dass der Haushaltsplan eingehalten wird, alle Einkünfte
rechtzeitig und vollständig erhoben und die fälligen Ausgaben im Rahmen der bewilligten
Mittel geleistet werden;
Der Kirchenpfleger versieht seinen Dienst ehrenamtlich;
Der Kirchenpfleger untersteht den Weisungen des Kirchenvorstandes (KV);
die unmittelbare Aufsicht hat der Vorsitzende des KV.