Kirchliche Trauung

„Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen“
1. Kor 13,13

Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Die Trauung ist ein wunderbares Fest, bei dem zwei Menschen sich vor Gott, ihren Familien und Freunden das Trauversprechen geben und Gottes Segen für ihre dauerhafte Gemeinschaft erbitten. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung. Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und Lebensgeschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

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Trauung in St. Matthäus


Anmeldung der kirchlichen Trauung

Sie melden den Wunsch einer Trauung im Pfarramt an. Dies sollten Sie so frühzeitig wie möglich tun, denn Ihr Wunschtermin kann in Hochzeitsmonaten wie dem Mai möglicherweise schnell vergeben sein. In der Woche vor Ostern (Karwoche) und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

Wenn Sie in einer anderen Kirche als in Ihrer Gemeindekirche getraut werden möchten, klären Sie auch hier frühzeitig ab, ob dies zum gewünschten Termin möglich ist. Besprechen Sie auch, ob Ihr Gemeindepfarrer Sie dorthin begleitet, oder ob die Trauung vom dort zuständigen Pfarrer bzw. der Pfarrerin vorgenommen wird. Im letzteren Fall erhalten Sie von uns eine Bescheinigung (ein sogenanntes. "Dimissoriale") darüber, die Trauung in einer anderen Gemeinde durchführen lassen zu dürfen.

Wenn die Ehepartner unterschiedlicher Konfession sind, können Sie eine Trauung unter Beteiligung eines katholischen Geistlichen planen. Beziehen Sie diesen von Anfang an auch in die Terminplanung und Gespräche mit ein.

Das Traugespräch

Der Pfarrer oder die Pfarrerin trifft sich mit dem Brautpaar zur Vorbereitung der Trauung und um die Gestaltung des Gottesdienstes gemeinsam zu planen. Bei diesem Gespräch geht es auch um das Paar selbst: wie sich beide kennen gelernt haben, was ihnen aneinander wichtig ist und was sie von ihrer Beziehung erwarten. Sofern der Pfarrer oder die Pfarrerin sie nicht kennen, erfährt er/sie in dem Gespräch Wichtiges für die persönliche Gestaltung des Gottesdienstes und der Ansprache. Zudem wählen Sie allein oder mit Hilfe des Pfarrers einen Trauspruch aus der Bibel aus, der Sie zukünftig wie ein Lebensmotto begleiten soll. Und Sie sprechen darüber, in welcher Form Sie sich das Trauversprechen geben wollen.

Brautpaar, Verwandte und Freunde können im Gottesdienst mitwirken. Das Brautpaar kann beispielsweise sein Trauversprechen selbst formulieren, Freunde oder Verwandte können gute Wünsche für das Brautpaar im Gebet sprechen, Lesungen übernehmen oder musizieren. Sprechen Sie alles - auch eventuelle "Überraschungen" für das Brautpaar - mit dem Pfarrer ab, damit alles im Einklang mit dem Ablauf und der Atmosphäre des Gottesdienstes steht.

Darüber hinaus bietet das Traugespräch auch eine gute Gelegenheit, Fragen des Glaubens, der Ehe und der Lebensplanung zu formulieren. Oft wird im Umfeld der Hochzeit über Lebensziele und die Bedeutung des christlichen Glaubens neu nachgedacht. Und nicht selten finden Hochzeiten im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes statt. Für all diese Themen ist beim Traugespräch Zeit und Gelegenheit. Auch können Sie etwas über die Angebote unserer Kirchengemeinde für junge Familien und Kinder erfahren oder über die Möglichkeit, die Trauung mit der Taufe eines Kindes zu verbinden.

 




Das Brautpaar kann sich mit folgenden Fragen vorbereiten:

  • Gibt es einen Bibelspruch, einen Liedvers oder sonst einen Text, der Ihnen viel bedeutet? (Trauspruch)
  • Wollen Sie Lieder und Musik mit auswählen? Welche Lieder sollen gesungen werden?
  • Wünschen Sie neben der Orgelmusik weitere musikalische Begleitung?
  • Sollen Verwandte und Freunde den Gottesdienst mit gestalten?
  • Welche Wünsche wollen Sie in einem Gebet füreinander zum Ausdruck bringen.
  • Oder: Wollen Sie Angehörige und Freunde bitten, Wünsche zu sammeln, die in ein Gebet einfließen sollen?
  • Welche Blumen wünschen Sie sich in der Kirche? Wer schmückt die Kirche?
  • Wer gestaltet die Liedblätter?
  • Ist es üblich von der Gemeinde ein Geschenk zu erhalten? Eine Hochzeitsbibel, ein Gesangbuch, eine Traukerze?
  • Ist ein Empfang im Anschluss an den Gottesdienst vorgesehen und möglich?
  • Sind Foto- bzw. Videoaufnahmen möglich und von welchem Standort aus?

Zum Traugespräch sollten folgende Unterlagen vorliegen:

  • Geburtsbescheinigung
  • Taufbescheinigung
  • Heiratsurkunde: Vergessen Sie bitte nicht, dem Pfarrer die Heiratsurkunde auszuhändigen – spätestens vor dem Traugottesdienst. Denn für die Kirche ist die Heirat auf dem Standesamt auch kirchenrechtlich verbindlich. Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden.

FAQ zur kirchlichen Trauung
 

Wann können wir kirchlich getraut werden?
Ihrer kirchlichen Trauung geht immer die standesamtliche Trauung voraus. Sobald Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden haben, sollten Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer den Termin klären.

Können wir uns die Kirche selbst aussuchen, in der wir getraut werden wollen?
Ja, das können Sie. Sie sind in jeder evangelischen Kirche willkommen, Ihre Hochzeit zu feiern.

Was kostet eine kirchliche Trauung?
Die kirchliche Trauung ist für jedes Mitglied der evangelischen Kirche kostenlos. Lediglich die Auslagen für Orgel- oder Küsterdienste werden in manchen Gemeinden erhoben. Höhere Kosten können anfallen, wenn Sie besondere Wünsche etwa für die musikalische Gestaltung haben.

Was ist, wenn einer von uns nicht evangelisch ist?
Eine evangelische Trauung ist auch dann möglich, wenn nur einer von Ihnen Mitglied der evangelischen Kirche ist.

 


Was versteht man unter einer «ökumenischen Trauung»?
Wenn ein Partner evangelisch und der andere katholisch ist, kann der Gottesdienst entweder in einer evangelischen Kirche unter Beteiligung eines katholischen Priesters oder in einer katholischen Kirche unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies «ökumenisch» genannt. Wird ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert, braucht der katholische Partner/ die katholische Partnerin zuvor von der katholischen Wohnortgemeinde eine Genehmigung («Dispens»).

Was ist, wenn einer von uns einer anderen Religion angehört, z.B. Muslima oder Moslem ist?
Auch dann ist eine evangelische Trauung möglich. Im Traugespräch muss nur geklärt werden, ob und wie sich der nicht-christliche Partner oder die nichtchristliche Partnerin eine Teilnahme an einem christlichen Gottesdienst vorstellen kann.