Dr. Hartmut Rumpf
Kirchenpfleger
Der Kirchenpfleger achtet darauf, dass der Haushaltsplan eingehalten wird, alle Einkünfte
rechtzeitig und vollständig erhoben und die fälligen Ausgaben im Rahmen der bewilligten
Mittel geleistet werden;
Der Kirchenpfleger versieht seinen Dienst ehrenamtlich;
Der Kirchenpfleger untersteht den Weisungen des Kirchenvorstandes (KV);
die unmittelbare Aufsicht hat der Vorsitzende des KV.